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Immobilieninserat schreiben: Anleitung & Vorlage für die Schweiz
Ein gutes Inserat verkauft, bevor die erste Besichtigung beginnt. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie für den Schweizer Markt ein Immobilieninserat schreiben, das auffällt, überzeugt und rechtlich sauber bleibt.
Was ein verkaufsstarkes Inserat ausmacht
Käuferinnen und Käufer scannen Portale wie Homegate oder ImmoScout24 in Sekunden. Ihr Inserat hat also nur einen kurzen Moment, um Interesse zu wecken. Drei Dinge entscheiden:
- Ein starker Titel, der den grössten Vorzug zeigt – nicht nur «3.5-Zimmer-Wohnung».
- Konkrete, bildhafte Sprache statt austauschbarer Floskeln.
- Ein klarer nächster Schritt – die Aufforderung zur Besichtigung.
Der Aufbau nach AIDA
Bewährt hat sich die AIDA-Struktur – sie führt Lesende vom ersten Blick bis zur Kontaktaufnahme:
- Attention (Titel): Maximal rund neun Wörter, ein konkreter Blickwinkel – Lage, Lebensgefühl oder ein besonderes Highlight.
- Interest (Einstieg): Ein oder zwei Sätze, die das Objekt einordnen und neugierig machen.
- Desire (Hauptteil): Beschreiben Sie den Nutzen, nicht nur die Fakten. «Bodentiefe Fenster» wird zu «Morgenlicht bis tief in den Wohnraum».
- Action (Abschluss): Preis nennen und klar zur Besichtigung einladen.
Schweizer Konventionen beachten
Im Schweizer Markt erwarten Lesende bestimmte Formen. Wer sie einhält, wirkt seriös:
- Rechtschreibung: immer «ss» statt «ß» (Grosszügigkeit, Strasse, Geschoss).
- Preisformat: CHF 1'850'000.– mit Hochkomma als Tausendertrennzeichen.
- Fachbegriffe: Liegenschaft, Stockwerkeigentum, Nasszelle, Reduit, Sitzplatz/Gartensitzplatz – keine deutschen Begriffe wie «Hausgeld».
- Höflichkeitsform: durchgehend die «Sie»-Form.
Eine Vorlage zum Anpassen
[Titel mit dem grössten Vorzug, max. 9 Wörter]
[1–2 Sätze Einstieg: Wo liegt das Objekt, für wen ist es?]
[Hauptteil: 2–3 Absätze. Nutzen der wichtigsten Merkmale beschreiben – Raumgefühl, Licht, Aussenbereich, Ausstattung. Nur belegbare Fakten verwenden.]
[Abschluss: Vereinbaren Sie eine Besichtigung … Verkaufspreis: CHF X.–]
Diese Fehler kosten Sie Interessenten
- Floskeln wie «Wohnträume werden wahr», «einmalige Gelegenheit» oder «Schmuckstück» – sie sind austauschbar und unglaubwürdig.
- Leere Superlative ohne Beleg. In der Schweiz ist das auch rechtlich heikel (UWG, Verbot irreführender Angaben).
- Erfundene Angaben zu Aussicht, ÖV-Anbindung oder Materialien. Nennen Sie nur, was wirklich zutrifft.
- Reine Datenlisten ohne Nutzen. Fakten allein verkaufen nicht – ihr Nutzen schon.
Rechtlicher Hinweis
Ihr Inserat muss wahrheitsgemäss sein. Irreführende oder vergleichende Übertreibungen können nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Prüfen Sie ausserdem, dass keine diskriminierenden Formulierungen enthalten sind. Im Zweifel gilt: konkret und belegbar schlägt vollmundig.
In Sekunden statt Stunden
Sie geben die Objektdaten ein, Immono schreibt Inserat, Portal-Teaser, Social-Media-Text und mehr – verkaufsstark, in Schweizer Qualität, dreisprachig.
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